Häufig gestellte Frage

Mahnungen E2 (GYMNASIALE OBERSTUFE)
Zuletzt aktualisiert vor ungefähr einem Monat

Acht Wochen vor Ablauf des Schuljahres und rechtzeitig vorm Elternsprechtag der GYMNASIALEN OBERSTUFE setzt die Modellschule Obersberg die Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schüler schriftlich darüber in Kenntnis, in welchen Fächern des verbindlichen Unterrichts die Leistungen unter 05 Punkte abgesunken sind, wodurch die Zulassung zur Qualifikationsphase gefährdet ist.

Bis zu einem festen Termin, der von der Studienleitung per E-Mail mitgeteilt wird, sind alle Kolleginnen und Kollegen aufgefordert den jeweiligen Tutorinnen und Tutoren die Schülerinnen und Schüler zu melden, deren Leistungen voraussichtlich mit weniger als 05 Punkten bewertet werden.  

Gemahnt wird, sobald ein Hauptfach bzw. zwei andere Fächer mit weniger als 05 Punkten bewertet werden. Die Tutorinnen und Tutoren benachrichtigen schriftlich (mit Durchschrift für die Schülerakte) die Erziehungsberechtigten bzw. Schülerinnen und Schüler über das Sekretariat der Modellschule Obersberg.

Die entsprechenden Vordrucke (unterschiedliche Vordrucke für volljährige bzw. minderjährige Schülerinnen und Schüler) erhalten die Kolleginnen und Kollegen per E-Mail. Durch das Sekretariat erfolgt der Versand der von den Tutorinnen und Tutoren mit Namen versehenen Schreiben. Die Adressdaten werden von der Verwaltung eingefügt.

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