Häufig gestellte Frage
Die Bewertungskriterien werden zu Beginn eines jeden Schuljahres bzw. Halbjahres erklärt. Ist aus von der Schülerin oder dem Schüler zu vertretenden Gründen die Leistungsbewertung am Ende eines Kurses nicht möglich, wird dieser Kurs mit null Punkten bewertet.
Die Art der Bewertung durch Leistungsfeststellung (z. B. Verhältnis schriftlicher zu sonstigen Leistungen) ist zu Beginn eines jeden Schuljahres bzw. Halbjahres den Schülerinnen und Schülern darzulegen, zu erläutern und im Klassenbuch, Kursheft etc. zu dokumentieren.
Für die Bewertung der Leistungen am Ende eines Schulhalbjahres sind die im Unterricht kontinuierlich erbrachten Leistungen (sonstige Leistungen) mindestens so bedeutsam wie die Ergebnisse der schriftlichen Leistungsnachweise.
Zu den im Unterricht kontinuierlich erbrachten Leistungen (sonstige Leistungen) gehören vor allem
die Mitarbeit im Unterricht,
Versuchsbeschreibungen und Auswertungen,
Protokolle,
schriftliche Ausarbeitungen,
Präsentationen,
Hausaufgaben,
Referate und
solche schriftlichen Leistungen, welche die Schülerin oder der Schüler in Absprache mit der Lehrkraft des jeweiligen Kurses im Zusammenhang mit Unterrichtsinhalten auf eigenen Wunsch erbringt.
Das heißt:
• Die „sonstigen Leistungen“ gehen mit mindestens 50 Prozent in die Gesamtnote ein und werden erkennbar von der Note für schriftliche Arbeiten abgegrenzt. Die Gewichtung wird zu Beginn des Schuljahres bzw. Halbjahres besprochen.
• Die Schülerinnen und Schüler sind im Laufe jeden Halbjahres über Stand und Entwicklung im Bereich der „sonstigen Leistungen“ zu informieren, um Leistungsverbesserungen zu ermöglichen.
#§ 9 Abs. 2 und 3 OAVO #Korrektur #Klausur