Häufig gestellte Frage

Erkrankte Schüler im Sportunterricht
Zuletzt aktualisiert vor ungefähr einem Monat

Ein Attest für den Sportunterricht bewirkt lediglich eine Freistellung von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht, die Anwesenheitspflicht ist davon nicht betroffen . 

Im Falle von langfristigen verletzungsbedingten Ausfällen oder dauerhaften körperlichen Einschränkungen müssen die Schülerinnen und Schüler am Sportunterricht teilnehmen, um die Belegpflicht zu erfüllen, d. h. es besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht. 

Bei langfristigen Freistellungen wird die Note anhand eines sporttheoretischen Leistungsnachweises ermittelt. Dies muss die Schülerin/der Schüler zeitnah mit der Sportlehrerin/dem Sportlehrer besprechen. 

Sollte diese Regelung nicht eingehalten werden, wird die Sportleistung mit 00 Punkten bewertet, die Zulassung zum Abitur bzw. die Versetzung wäre somit nicht möglich.

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