Häufig gestellte Frage
Versäumnisse von Klausuren und Prüfungen
Zuletzt aktualisiert vor ungefähr einem Monat
Versäumt eine Schülerin/ein Schüler unentschuldigt einen Leistungsnachweis, so wird diese mit 00 Punkten bewertet.
• Sollten andere und unabwendbare Gründe (z.B. Führerscheinprüfung) vorliegen, ist die unterrichtende Lehrkraft frühzeitig vorher zu informieren.
• Die Schülerin/der Schüler kann den Leistungsnachweis sofort im anschließenden Unterricht oder an einem zentralen Nachschreibtermin nachschreiben. Es besteht kein Recht auf einen Nachholtermin.
Die unterrichtende Lehrkraft entscheidet, ob der versäumte Leistungsnachweis nachzuholen ist. Der Termin der Nachschrift kann auch dann festgesetzt werden, wenn an diesem Tag bereits eine Klausur geschrieben wird.
#Fehlen bei Klausuren