Häufig gestellte Frage
Klausurtermine sind den Schülerinnen und Schülern frühzeitig bekannt zu geben (z. B. durch Ankündigung oder Hinweis auf den Klausurplan). Schülerinnen und Schüler sollen selbstständig und zeitnah die Kontaktaufnahme mit der Lehrkraft aufnehmen, wenn sie bei Klausurterminen abwesend sind und dies vorher bereits wissen. Klausuren sind inhaltlich halbjahresbezogen und nicht -übergreifend zu stellen. Von einer Schülerin oder einem Schüler darf an einem Tag grundsätzlich nur eine schriftliche Klausur (Ausnahme: Nachschriften) geschrieben werden. Je Unterrichtswoche sind auch mehr als drei Klausuren möglich. In der Einführungsphase der GYMNASIALEN OBERSTUFE (§ 9, Abs. 5 OAVO) sind 2025 BIS ZUR IN KÜRZE STATTFINDENDEN ÄNDERUNG DER OAVO in jedem Schulhalbjahr folgende Leistungsnachweise anzufertigen:
In der Qualifikationsphase der GYMNASIALEN OBERSTUFE (§9, Abs. 6 OAVO) sind 2025 BIS ZUR IN KÜRZE STATTFINDENDEN ÄNDERUNG DER OAVO folgende Leistungsnachweise anzufertigen:
In den Fächern Sport, Kunst, Musik, Darstellendes Spiel und den modernen Fremdsprachen (§9, Abs. 7 OAVO) gibt es teilweise besondere Leistungsnachweise (z.B. fachpraktische Prüfungen, Kommunikationsprüfungen). Die Lehrkräfte dieser Fächer informieren darüber. #Klausuranzahl |