Häufig gestellte Frage
Fehlzeiten, Entschuldigungen und Entschuldigungsheft der Schüler
Zuletzt aktualisiert vor ungefähr einem Monat
Zu Beginn bzw. während der Unterrichtsstunde ist von der Lehrkraft die Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler festzustellen. Fehltage und Fehlstunden werden unmittelbar im (elektronischen) Kursheft bzw. analogen Klassenbuch/Kursheft erfasst.
Die Schülerinnen und Schüler der GYMNASIALEN OBERSTUFE UND DER KAUFMÄNNISCHEN VOLLZEITBERUFSSCHULE führen ein Entschuldigungsheft. Auf den ersten Seiten ist der gültige Stundenplan einzutragen. Das Entschuldigungsheft wird daraufhin von der Tutorin/dem Tutor bzw. der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer abgezeichnet und ist damit gültig.
- Die Entschuldigungen werden in chronologischer Reihenfolge eingetragen und Schul-/ Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen eingeklebt. Jede Lehrkraft kann dieses Heft einsehen, um sich einen Überblick über die Fehlzeiten zu verschaffen.
- Die Entschuldigung wird von den betreffenden Lehrkräften mit ihrer Unterschrift abgezeichnet, wenn der Versäumnisgrund anerkannt wird (siehe Fehlzeiten von Schülern). Schülerinnen und Schüler sind so in der Lage und dafür verantwortlich, im Diskussionsfall den Nachweis für die Anerkennung des Versäumnisgrundes zu erbringen.
- In der Teilzeitberufsschule gilt die Regelung, dass die Entschuldigung über den Ausbildungsbetrieb erfolgt.
- Fehlzeiten durch schulische Veranstaltungen (Chorproben, Schülervertretung o. ä.) werden von den Lehrkräften erfasst, jedoch nicht im Zeugnis dokumentiert.
- Die Entschuldigung muss „spätestens am dritten Versäumnistag“ (§ 6 OAVO, VOFOS, § 1 VOGSV) der Schule vorgelegt werden. Einzelne Fehlstunden sind in der jeweils darauffolgenden Unterrichtsstunde bei der Lehrkraft zu entschuldigen. Erheblich verspätet abgegebene Entschuldigungen müssen von der Lehrkraft nicht anerkannt werden und können zu einer Bewertung der versäumten Stunden mit 00 Punkten bzw. der Note "ungenügend" führen.
- Bei längerfristigen bzw. schweren Erkrankungen sollte ein Gespräch (Schülerin/Schüler, Tutorin/Tutor und Eltern) zeitnah stattfinden.
- Sind im Laufe des Schuljahres auffallend hohe Fehlzeiten zu erkennen, kann die Klassenkonferenz die Attestpflicht beschließen, d. h. jede Fehlstunde kann nur noch durch Vorlage eines Attestes entschuldigt werden. Hierzu erfolgt ein entsprechender Vermerk in der Schülerakte. Weitere unentschuldigte Fehlstunden können zu erneuten Ordnungsmaßnahmen bis hin zum Schulverweis führen.
Anerkennung von Versäumnisgründen:
- Krankheitsbedingte Gründe werden anerkannt.
- Unabwendbare Termine (Fahrprüfung, Gerichtstermin u. ä.) werden anerkannt. Da diese Termine in der Regel vorher bekannt sind, sind sie den entsprechenden Lehrkräften recht-zeitig mitzuteilen.
- Sonstige Termine (Fahrstunden, Job, unspezifischer Arztbesuch u. ä.) werden in der Regel nicht anerkannt.
#Fehlen #Fehlzeiten #schwänzen