Häufig gestellte Frage

Leistungsbewertung und Leistungsfeststellung
Zuletzt aktualisiert vor ungefähr einem Monat

Jeder Leistungsbewertung an der Modellschule Obersberg liegt eine Leistungsfeststellung durch Leistungsmessung zu Grunde. 

Leistungsfeststellung und Bewertung beziehen sich in unserer Schule auf die gesamte Lernentwicklung im Beurteilungszeitraum und umfassen sowohl die fachlichen Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten sowie die Leistungsbereitschaft.

Die Leistungsfeststellung in der GYMNASIALEN ABTEILUNG und der KAUFMÄNNISCHEN ABTEILUNG erstreckt sich auf die Leistungen in den einzelnen Fächern und Lernbereichen sowie in der BERUFSFACHSCHULE auch auf das Arbeits- und Sozialverhalten. Sie stützt sich auf die Unterrichtsbeobachtungen und auf die mündlichen, schriftlichen und, sofern solche vorgesehen sind, die praktischen Leistungsnachweise/Leistungskontrollen.

Die Art der Leistungsfeststellung (z.B. Verhältnis schriftlicher zu sonstigen Leistungen) ist zu Beginn eines jeden Schuljahres bzw. Halbjahres den Schülerinnen und Schülern darzulegen, zu erläutern und im Klassenbuch, Kursheft etc. zu dokumentieren.

Die Leistungsbewertung ist ein individueller pädagogischer Prozess (keine schematische Berechnung), der sich nicht nur auf das summative Ergebnis punktueller Leistungsfeststellungen, sondern auf den angemessen zu berücksichtigenden Gesamtverlauf der Lernentwicklung bezieht.

Ist in der GYMNASIALEN OBERSTUFE aus von der Schülerin oder dem Schüler zu vertretenden Gründen die Leistungsbewertung am Ende eines Halbjahres nicht möglich, wird dieser Kurs mit null Punkten bewertet.

#Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses § 26 und OAVO #Noten

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