Häufig gestellte Frage

Klausuren (Vorlage und Genehmigung)
Zuletzt aktualisiert vor ungefähr einem Monat

In der GYMNASIALEN OBERSUFE sind in der E-Phase und in der Q1/Q2 jeweils drei Exemplare von einer Klausur pro Halbjahr (gut, mittel, schlecht) mit Notenspiegel bei der Aufgabenfeldleitung vor Rückgabe an die Schülerinnen und Schüler vorzulegen. 

Ist eine der beiden Leistungsnachweise eine Vergleichsklausur, ist diese vorzulegen. 

Liegt mehr als die Hälfte der Leistungsnachweise unter 05 Notenpunkten, so ist der Leistungsnachweis einmal zu wiederholen. Die besser bewertete Klausur zählt.

In der FACHOBERSCHULE sind in der Jahrgangsstufe 12 in den Prüfungsfächern jeweils drei Exemplare von einer Klausur pro Halbjahr (gut, mittel, schlecht) mit Notenspiegel bei der Abteilungsleitung vorzulegen. (§ 11 Abs. 8 VO FOS Genehmigung).

#Aufgabenfeldleitung #Klausurberatung

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