Häufig gestellte Frage
Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler aus von ihr oder ihm nicht zu vertretenden Gründen einen Leistungsnachweis, entscheidet die unterrichtende Lehrkraft, ob der versäumte Leistungsnachweis nachzuholen ist.
Eine Nachschrift kann unmittelbar und unangekündigt in den nächsten Unterrichtsstunden erfolgen. Dies darf auch während der Unterrichts im Unterrichtsraum stattfinden (reduziert Täuschungsversuche). Dafür können in der Mediothek Gehörschutze ausgeliehen werden.
Über diesen Punkt wird in der ersten Stunde mit einer neuen Lerngruppe informiert.
Leistungsnachweise, welche die Schülerin oder der Schüler aus von ihr oder ihm zu vertretenden Gründen versäumt, werden mit null Punkten/der Note „ungenügend“ beurteilt.
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