Häufig gestellte Frage
Abwesenheiten von Lehrkräften
Zuletzt aktualisiert vor ungefähr einem Monat
Lehrkräfte können
- geplant (z. B. bei Fortbildungen, Ausflügen, Unterrichtsbesuchen),
- ungeplant (z. B. Krankheit, Unfall) oder
- langfristig (z. B. schwere Erkrankung, Elternzeit, Sabbatjahr etc.) fehlen.
Planbare Abwesenheiten werden der Schulleitung durch einen Unterrichtsbefreiungsantrag mitgeteilt.
Im Anhang finden Sie eine Grafik zum Umgang mit diesen Abwesenheiten in der GYMNASIALEN OBERSTUFE. Abwesenheiten in der KAUFMÄNNISCHEN BERUFSSCHULE werden i. d. R. vertreten und die Absprache erfolgt mit der Schulleitung der Teilzeit- bzw. Vollzeitschulformen.