Häufig gestellte Frage
Beurlaubung von Schülern
Zuletzt aktualisiert vor ungefähr einem Monat
Schülerinnen und Schüler können für die Dauer von bis zu zwei Tagen aus zwingenden persönlichen Gründen und auf schriftlichen Antrag durch ihre Eltern bzw. als volljährige Schülerinnen und Schüler von der Tutorin/dem Tutor bzw. der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer vom Unterricht beurlaubt werden.
Eine Beurlaubung für einen Zeitraum von mehr als zwei Tagen und in Verbindung mit Ferien übernimmt nur der Schulleiter.
Bei Auszubildenden der KAUFMÄNNISCHEN BERUFSSCHULE geschieht eine Beurlaubung im Einvernehmen mit und durch den Ausbildungsbetrieb und die Abteilungsleitung.